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Mitglieder

Mitlgieder (§ 4 der Satzung:)

Mitglieder können alle kommunalen Gebietskörperschaften und Landschaftspflegeverbände im Arbeitsgebiet wer­den, die sich zu den Zielen und Aufga­ben des Vereins bekennen. Die Mitglieder sollen den Verein in seinen Zielen und Aufgaben unterstützen und fördern.

Gründungsmitglieder sind:

  • Landkreise Donauries, Aichach-Friedberg, Augsburg, Landsberg, Weilheim-Schongau, Ostallgäu
  • Stadt Augsburg
  • Landschaftspflegeverbände der Stadt Augsburg, Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg
  • Gemeinden Kissing, Kaufering, Oberndorf, Rehling
  • Markt Thierhaupten

Mitglieder:

  • Stadt Königsbrunn seit Juli 2006
  • Stadt Rain seit August 2006
  • Landschaftspflegeverband Ostallgäu seit 2007
  • Stadt Gersthofen seit Januar 2009


Fördermitglieder (§ 6 der Satzung):

Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die sich zu den Zie­len und Aufgaben des Vereins bekennen.

Stadtwerke Königsbrunn seit Juli 2006

Mitgliederversammlung

Der Gesamtvorstand soll jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  • die Wahl des Gesamtvorstandes und des Wahlausschusses
  • die Wahl von zwei Rechnungsprüfern
  • die Entgegennahme des Berichts des Gesamtvorstandes
  • die Entlastung des Gesamtvorstandes
  • Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
  • die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • die Festsetzung der Mindesthöhe von Förderbeiträgen für Fördermitglieder, Satzungsänderungen
  • die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

Hier können Sie sich das Aufnahmeformular herunterladen

Für weitere Informationen zu unseren Mitgliedern bzw. Fördermitgliedern können Sie sich unter Links weiterleiten lassen.

Kontaktdaten Vorstand und Mitglieder

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